In der Gemeinde Schwendt gelangt die Stelle eines/r

Hortbetreuer (in) für die Nachmittagsbetreuung von 12.00 – 15.00 Uhr zur Besetzung.

Das Beschäftigungsausmaß beträgt 15 Wochenstunden. Die Einstufung erfolgt nach den Bestimmungen des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2012, LGBl. Nr. 119/2011 in der jeweils geltenden Fassung, Entlohnungsgruppe e. Das Mindestentgelt beträgt hierbei monatlich € 749,45 brutto. Es darf darauf hingewiesen werden, dass sich das angeführte Mindestentgelt aufgrund von gesetzlichen Vorschriften gegebenenfalls durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige Besonderheiten erhöht.

Zu Ihren Aufgaben zählen: Beschäftigung und Aufsicht der Kinder

Sie erfüllen folgende Voraussetzungen:

  • Allgemeine körperliche und geistige Eignung für die Durchführung von Kinderbetreuung
  • Unbescholtenheit, Verlässlichkeit und Belastbarkeit

    Ihr Aufgabengebiet umfasst:

  • Betreuung und Unterstützung der Kinder
  • Gestaltung der Freispielzeit
  • Hilfe bei den Hausaufgaben
  • Betreuung während dem Mittagessen

    Schriftliche Bewerbungen sind bis spätestens 14.08.2020 an das Gemeindeamt Schwendt, Dorf 2, 6385 Schwendt oder per Mail an gemeinde@schwendt.tirol.gv.at unter Beilage der üblichen Unterlagen zu richten.

    Auf § 2 des Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 in Verbindung mit § 7 des Landes- Gleichbehandlungsgesetzes 2005 wird hingewiesen.

    Der Bürgermeister:
    Richard Dagn