In der Gemeinde Schwendt gelangt die Stelle eines/r
Hortbetreuer (in) für die Nachmittagsbetreuung von 12.00 – 15.00 Uhr zur Besetzung.
Das Beschäftigungsausmaß beträgt 15 Wochenstunden. Die Einstufung erfolgt nach den Bestimmungen des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2012, LGBl. Nr. 119/2011 in der jeweils geltenden Fassung, Entlohnungsgruppe e. Das Mindestentgelt beträgt hierbei monatlich € 749,45 brutto. Es darf darauf hingewiesen werden, dass sich das angeführte Mindestentgelt aufgrund von gesetzlichen Vorschriften gegebenenfalls durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige Besonderheiten erhöht.
Zu Ihren Aufgaben zählen: Beschäftigung und Aufsicht der Kinder
Sie erfüllen folgende Voraussetzungen:
- Allgemeine körperliche und geistige Eignung für die Durchführung von Kinderbetreuung
- Unbescholtenheit, Verlässlichkeit und Belastbarkeit
Ihr Aufgabengebiet umfasst:
- Betreuung und Unterstützung der Kinder
- Gestaltung der Freispielzeit
- Hilfe bei den Hausaufgaben
- Betreuung während dem Mittagessen
Schriftliche Bewerbungen sind bis spätestens 14.08.2020 an das Gemeindeamt Schwendt, Dorf 2, 6385 Schwendt oder per Mail an gemeinde@schwendt.tirol.gv.at unter Beilage der üblichen Unterlagen zu richten.
Auf § 2 des Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 in Verbindung mit § 7 des Landes- Gleichbehandlungsgesetzes 2005 wird hingewiesen.
Der Bürgermeister:
Richard Dagn