Foto:Im Wildauerhof fand der Wirtschaftshoagascht statt und Bgm. Dieter Wittlinger gab über viele Agenden in der Gemeinde Auskunft

Soll die Gemeinde bestimmte Bauverfahren an die Bezirkshauptmannschaft übertragen? Diese Frage stellte Bgm. Dieter Wittlinger beim dritten Wirtschaftshoagascht der Gemeinde Walchsee. Mit dabei war auch Mag. Michael Czastka, Leiter der Gewerbeabteilung der BH Kufstein.

In den Bezirken Innsbruck- Land und im Oberland ist es sehr populär, dass die BH die Verfahren durchführt, im Unterland ist es einzig die Gemeinde Kramsach. „Bei einem gewerblichen Bauverfahren arbeiten zwei Behörden oftmals an denselben Akten“, erklärte Bgm. Wittlinger und führte aus, dass im Gemeinderat dieses Anliegen bereits besprochen worden sei, dass man aber die Gewerbetreibenden in die Entscheidung einbinden will. In der Vergangenheit hat es mehrmals Probleme gegeben, weil seitens der Gemeinde die Baubewilligung erteilt wurde, jedoch seitens der Gewerbebehörde das Verfahren noch nicht abgeschlossen war.

„In der Praxis arbeiten beide Behörden parallel. Die Gemeinde braucht die BH nicht und ebenso ist es umgekehrt. Der Bauwerber muss jedoch mit zwei Behörden kommunizieren und Dokumente einbringen“, erklärte Mag. Czastka. Würde die Gemeinde die Bauverfahren – nur die gewerblichen sind dafür vorgesehen – an die BH übertragen, dann gäbe es einen einzigen Ansprechpartner. Es gibt dabei einen Verhandlungstag, an dem alles abgehandelt wird. Für die Widmung bleibt im Fall der Übertragung weiterhin die Gemeinde zuständig und auch die Zahlungsvorschreibungen bleiben bei der Gemeinde. Zu den Verhandlungen wird auch die Gemeinde eingeladen, jedoch gibt der Bürger – meister einen Teil seiner Kompetenz als oberste Baubehörde ab.

An den Kosten ändert sich für den Bauwerber nach oben hin nichts. Gutachten, etwa für den Brandschutz, müssten ab dem Zeitpunkt der Übertragung an die BH nur einmal erstellt und bezahlt werden. Auch die Angst, dass das Verfahren schwieriger werden könnte, verneinte der Leiter der Gewerbeabteilung mit der Aussage: „Das Gesetz ist immer das gleiche.“ Von der Gemeinde Kramsach, die auch den Wohnbau übertragen hat, gab es jedenfalls diesbezüglich keine negativen Meldungen. Ein Vorteil ist unter anderem eine große Zeitersparnis für das Verfahren – selbst, sofern die Unter – lagen vollständig eingereicht werden. Seitens der Gemeinde gibt es eine Entlastung für die Mitarbeiter des Bauamts.

Die Teilnehmer am Wirtschaftshoagascht stellten noch einige detaillierte Fragen an Mag. Czastka, abschließend wurde dieser Plan der Übertragung von gewerblichen Bauverfahren an die BH positiv aufgenommen. Bei der nächsten Gemeinderatssitzung soll darüber debattiert und abgestimmt werden. Im Falle einer Befürwortung muss der Antrag dafür an die Landesregierung geschickt werden und bei Genehmigung wird ein Zeitpunkt vereinbart, an dem die BH diese Agenden übernimmt. „Als Unternehmer wäre es mir sehr recht, wenn alles von einer Hand abgewickelt wird“, betonte Bgm. Wittlinger.

Aktuelles aus der Gemeinde:
Spenden Amberglift „Ohne Geldspenden von den Unternehmern wird es nicht möglich sein, den Amberglift zu betreiben.“ Bgm. Dieter Wittlinger stellte kurz das Projekt vor, in dem man nicht nur auf Skifahrer setzt, sondern auch auf Rodler und Snowtuber. Ein jährliches Minus beim Betrieb von 65.000,– Euro ist errechnet und würde in Kauf genommen. Zielsumme der Spendenaktion ist 100.000,– Euro bis Ende März. Auch die Bürger der Gemeinden Erl, Ebbs, Niederndorf und Rettenschöss werden mittels Postwurf zum Spenden eingeladen. –

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