Ab September rollt der Verkehr langsamer durch den Ort

Zur Verkehrsberuhigung, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Reduktion der Lärmbelastung wurde im Rahmen des Mobilitätskonzepts Walchsee 2017 beschlossen, eine Reduktion der Geschwindigkeit entlang der B172 im Zentrumsbereich der Gemeinde Walchsee, mit hoher Priorität und kurzfristigem Umsetzungszeitraum, anzustreben.

Bei der letzten Gemeinderatssitzung hat Bgm. Dieter Wittlinger über das Verkehrsgutachten berichtet, welches von der Firma Planoptimo erstellt wurde.
Die Maßnahmen wurden im Rahmen eines Bürger-Beteiligungs-Projektes erarbeitet und teilweise in der Bewerbung für eine „familienfreundliche Gemeinde“ bestätigt.

Die wichtigsten Punkte daraus sind eine 30 km/h Beschränkung entlang der B172 im Ortsbereich zwischen Hotel Bellevue und TVB-Büro. Auch die Alleestraße und die Hausbergstraße sowie Teile der Seestraße sollten in die 30 km/h-Zone eingebunden werden.
Die Ortstafeln sollten neu eingemessen und aktualisiert werden, sodass sichergestellt ist, dass die normale Geschwindigkeitsreduktion auf 50 km/h auch an den richtigen Punkten beginnt. Denn das Ortsgebiet von Walchsee ist derzeit sehr großräumig abgegrenzt.
Auch die Vorrang-Geben-Tafeln innerorts werden geprüft und aktualisiert, ebenso werden die 40 km/h Gebots-Tafeln aktualisiert und teilweise neu situiert.
Bestimmte verkehrliche Maßnahmen können vom Gemeinderat per Verordnung beschlossen werden, andere müssen von der BH Kufstein bewilligt und verordnet werden. „Grundsätzlich muss jedoch auch das Gutachten vom Gemeinderat abgesegnet werden“, sagt Bgm. Dieter Wittlinger. Dies wird voraussichtlich in der nächsten Sitzung der Fall sein.

Die Vorhaben dürften voraussichtlich ohne größere Probleme realisiert werden können. Seitens des Gemeinderates wurden die Inhalte des nun schriftlich vorliegenden Konzeptes schon mehrmals zustimmend diskutiert. Auch mit dem Baubezirksamt als Straßenverwalter für die B172 und mit der Abteilung Verkehr der BH Kufstein wurden die Pläne kürzlich bereits besprochen und geklärt. Demnach wird es seitens der Straßenverwaltung keine Schwierigkeiten mehr in der Umsetzung der Maßnahmen geben. „Bis September diesen Jahres sollten unsere Pläne und Maßnahmen umgesetzt sein“, erklärt Bgm. Wittlinger zuversichtlich.
-be-

Auswirkungen unterschiedlicher Höchstgeschwindigkeiten

Die Einführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung für den Kfz‐Verkehr unter der in Ortsgebieten verordneten normierten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erhöht die Verkehrssicherheit, insbesondere jene des Aktivverkehrs (zu Fuß gehen, Radverkehr).

Darüber hinaus führt eine geringere Geschwindigkeit zu:
–           einer Verbesserung des Verkehrsablaufs,
–           Verminderung der Lärm‐ und Schadstoffemissionen,
–           Verminderung der Trennwirkung,
–           Erhöhung der Wirtschaftlichkeit
(Investitions‐ und Erhaltungskosten) sowie
–           Verbesserung der Möglichkeiten zur Straßenraumgestaltung.

Eine Reduktion der Fahrgeschwindigkeit bewirkt sowohl eine Verringerung der Unfallhäufigkeit (kürzerer Anhalteweg) als auch der Unfallschwere (niedrigere Aufprallgeschwindigkeit). Die Wahrscheinlichkeit für eine/n FußgängerIn, bei einem Unfall mit einem Kfz getötet zu werden, beträgt bei einer Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h 39 %, bei 30 km/h jedoch nur noch 8 %.