GUT INFORMIERT – kostenlose Sprechtage der Notare 2025

Sechs Mal finden 2025 die kostenlosen Sprechtage der Notare in Kössen statt. Jeweils am ersten Mittwoch der ungeraden Monate kommen im Wechsel die Notare Mag. Axel Reisenbauer, Mag. Josef Beihammer und Mag. Lothar Zimmeter nach Kössen.

Von 9:00 bis 12:00 Uhr bieten die Notare an diesen Tagen ein erstes, kurzes Informationsgespräch kostenlos an. Dabei haben Sie nach vorheriger Anmeldung (beim jeweiligen Notariat) die Möglichkeit, Rechtsberatungen und Rechtsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen, insbesondere im Bereich Erb- und Testamentsrecht, Familienrecht, Immobilien- und Gesellschaftsrecht, oder auch Urkunden beglaubigt zu unterfertigen.

LETZTER TERMIN 2025:

Mittwoch, 5.11.2025                                  Mag. Zimmeter                              05356/66610

Die Beratungen finden im Sitzungszimmer des Gemeindeamtes Kössen statt.

 


 

Das Bildungszentrum Kössen und Sozialzentrum Kössen-Schwendt bieten die Möglichkeit eines Freiwilligen Sozialen Jahres an!

Ob als Berufsorientierung, Persönlichkeitsentwicklung, Überbrückung eines Wartejahres, Praxisjahr zwischen Matura und Studium oder als Zivildienstersatz: das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) sorgt für eine unvergessliche Zeit, eine unglaubliche Horizonterweiterung und gibt eine gute Orientierung hinsichtlich der weiteren Ausbildungsentscheidung.

Im Bildungszentrum Kössen erwartet dich ein abwechslungsreiches Tätigkeitsfeld, in dem du einen umfassenden Einblick in die pädagogische Arbeit mit Kindern im Bereich Kinderkrippe, Kindergarten und Hort erhältst.

Auch im Sozialzentrum Kössen-Schwendt erwartet dich ein vielfältiges Aufgabenfeld: Du machst wertvolle Erfahrungen in der Betreuung älterer Menschen und erlebst, wie spannend und erfüllend dieses Berufsfeld sein kann.

FSJ-Teilnehmer*innen bekommen ein monatliches Taschengeld von 520 €, Familienbeihilfe, das österreichweite Klimaticket und teilweise freie Unterkunft, sind versichert und haben begleitende Seminare. Das FSJ startet am 1. September oder 1. Oktober (spätere Starttermine sind möglich).

Na, Interesse geweckt? Dann melde dich! Weiter Infos findest du unter www.fsj.at


 

Hinweis für Hundehalterinnen und Hundehalter

Gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind alle Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet, die Aufnahme der Hundehaltung innerhalb einer Woche der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Zusätzlich gilt:

·         Beim erstmaligen Halten eines Hundes ist ein Sachkundenachweis vorzulegen.
·        Die Anmeldung erfolgt bei der jeweils zuständigen Behörde des Wohnortes.

Bitte beachten Sie, dass die fristgerechte Erfüllung dieser Pflichten Voraussetzung für eine rechtmäßige Hundehaltung ist. Zuwiderhandlungen können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Kössen.


 

KOORDINATIONSSTELLE FÜR PFLEGE UND BETREUUNG

Betroffene und pflegende Angehörige erhalten Beratung und kostenlose Informationen über Pflegeeinrichtungen, Pflegeorganisation und sozialrechtliche Grundlagen rund um das Thema Pflege. Durch eine bedürfnis- und bedarfsorientierte Beratung können Sie gleich an die richtigen Stellen weitervermittelt werden. Die Beratungen finden im Impulsraum im Sozialzentrum Kössen-Schwendt statt.

Immer Mittwochs:  1.10.2025 & 5.11.2025

Die Beratungen finden AUSSCHLIESSLICH NACH VORANMELDUNG unter der Telefonnummer +43 664 11 77 449 statt.

Kontaktdaten:
Koordinationsstelle für Pflege und Betreuung Bezirk Kitzbühel
DGKP Sabine Holzer | Bahnhofstraße 10 | 6380 St. Johann in Tirol
Mobil: +43 664 11 77 449 | Mail: care.kitzbuehel@liv.tirol


 

Jubiläumsgabe des Landes Tirol bei Jubelhochzeiten

Für alle Ehepaare, die das Fest der Goldenen Hochzeit (50 Jahre), der Diamantenen Hochzeit (60 Jahre) oder der Gnadenhochzeit (70 Jahre) feiern, besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Gewährung der Jubiläumsgabe des Landes Tirol zu stellen. Die Jubiläumsgabe beträgt je nach Jubelhochzeit zwischen 750 € und 1.100 €.

Der Antrag ist von den Eheleuten spätestens innerhalb eines Jahres nach dem Hochzeitsjubiläum bei der Gemeinde Kössen einzubringen, Margit Dornauer (05375 6201 11) unterstützt Euch gerne dabei! Bitte die Heiratsurkunde mitbringen.

Voraussetzung ist die EU-Staatsbürgerschaft beider Eheleute, ein gemeinsamer Wohnsitz in Tirol seit mindestens 25 Jahren bis zur Jubelhochzeit sowie eine bestehende eheliche Lebensgemeinschaft.


 

ZWECKFEUER MELDEN

Um Fehlalarmen bei den Feuerwehren vorzubeugen, möchten wir darauf hinweisen, dass die Meldung von Zweckfeuern bei der Gemeinde Kössen verpflichtend ist.

Zweckfeuer: Verbrennen von z. B. Ästen, Stauden und Sträuchern oder Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten.

Das Meldeformular steht auf der Homepage der Gemeinde Kössen (Bürgerservice > Dienstleistungen > Formulare > Meldeformular Zweckfeuer) zum Download zur Verfügung. Zweckfeuer können auch während des Parteienverkehrs direkt in der Gemeinde Kössen, Abteilung Umwelt, angemeldet werden.

Strauch- und Rasenschnitt kann im Recyclinghof Kaiserwinkl durchgehend
von Montag bis Samstag zwischen 9:00 und 20:00 Uhr entsorgt werden.