Jubiläumsgabe des Landes Tirol bei Jubelhochzeiten
Für alle Ehepaare, die das Fest der Goldenen Hochzeit (50 Jahre), der Diamantenen Hochzeit (60 Jahre) oder der Gnadenhochzeit (70 Jahre) feiern, besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Gewährung der Jubiläumsgabe des Landes Tirol zu stellen. Die Jubiläumsgabe beträgt je nach Jubelhochzeit zwischen € 750,- und € 1.100,-
Der Antrag ist von den Eheleuten spätestens innerhalb eines Jahres nach dem Hochzeitsjubiläum bei der Gemeinde Kössen einzubringen, Margit Dornauer (05375 6201 11) unterstützt Euch gerne dabei! Bitte die Heiratsurkunde mitbringen.
Voraussetzung ist die EU-Staatsbürgerschaft beider Eheleute, ein gemeinsamer Wohnsitz in Tirol seit mindestens 25 Jahren bis zur Jubelhochzeit sowie eine bestehende eheliche Lebensgemeinschaft.
KOORDINATIONSSTELLE FÜR PFLEGE UND BETREUUNG
Betroffene und pflegende Angehörige erhalten Beratung und kostenlose Informationen über Pflegeeinrichtungen, Pflegeorganisation, sozialrechtliche Grundlagen rund um das Thema Pflege. Durch eine Bedürfnis- und bedarfsorientierte Beratung können Sie gleich an die richtigen Stellen weitervermittelt werden. Die Beratungen finden im Impulsraum im Sozialzentrum Kössen – Schwendt statt.
Immer Mittwoch:
08.01.2025
05.02.2025
05.03.2025
02.04.2025
07.05.2025
04.06.2025
Die Beratungen finden AUSSCHLIESSLICH NACH VORANMELDUNG unter der Telefonnummer +43 664 11 77 449 statt.
Kontaktdaten:
Koordinationsstelle für Pflege und Betreuung Bezirk Kitzbühel
DGKP Sabine Holzer | Bahnhofstraße 10 | 6380 St. Johann i. Tirol
Mobil: +43 664 11 77 449 | Mail: care.kitzbuehel@liv.tirol