Einladung der Bezirksforstinspektion Kitzbühel
zu den Informationsveranstaltungen im Rahmen der Forsttagsatzungen 2020

Neben einem kurzen forstlichen Jahresrückblick werden bei der heurigen Forsttagsatzung die Themenschwerpunkte „Der Waldaufseher – stets um alle Anliegen betreffend den Wald bemüht“ und der Forstwegebau – „Projektstandard, Instandhaltung“ behandelt.
Im Anschluss steht genügend Zeit für offene Fragen an die Waldaufseher und Mitarbeiter der Bezirksforstinspektion zur Verfügung.

Aufgaben eines Waldaufsehers
Der Waldaufseher ist ein beeidetes Forstorgan, dessen Aufgaben sehr vielfältig sind. Als direkter Ansprechpartner vor Ort steht er den Waldeigentümern in allen Phasen bei der Verwaltung ihres Kapitals Wald vom Keimbett bis zum Holzverkauf beratend zur Seite.

Obwohl der Einschlag unter dem langjährigen Durchschnitt lag, war dieser infolge des äußerst hohen Schadholzanfalls von über 70% des Gesamteinschlags etwas höher als jener im Jahr 2018. Der Aufwand der Aufarbeitung war aber gegenüber einer Normalnutzung für sämtliche Betroffene keinesfalls vergleichbar. Neben der zeitintensiven und äußerst gefährlichen Aufarbeitung des Schadholzes durch die Waldeigentümer, stellte insbesondere die verstreute Lage des Schadholzes, der niedrige Holzpreis und das Risiko einer Käfermassenvermehrung den gesamten Forstdienst und so auch die Waldaufseher vor große Herausforderungen.
Zu den wesentlichen Aufgaben der Waldaufseher im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung zählen unter anderem neben der Beratung und der Information der Waldbesitzer hinsichtlich aller forstlicher Maßnahmen und deren Umsetzung auch die Beratung hinsichtlich forstlicher Fördermittel und die Ermittlung des Aufforstungsbedarfs sowie die damit einhergehende Organisation der Pflanzenverteilung. Zudem ist er im Rahmen der Hoheitsverwaltung als beeidetes Forstschutzorgan auch für die Gemeinden und das Land tätig. Im Rahmen der heurigen Forsttagsatzungen werden die Arbeitsfelder näher erläutert.

Forstliche Erschließung
Forstwege bilden die Lebensader eines jeden Waldes. Sie dienen dem wirtschaftlichen Verkehr innerhalb der Wälder, sowie zur Verbindung zum öffentlichen Straßennetz. Über diese Anlagen wird vorwiegend Schwerverkehr geführt. Entsprechend wichtig sind daher die genaue Projektierung, ein sorgfältiger Bau und letztendlich die laufende Instandhaltung.

Forstwege sind nicht öffentliche Wege mit öffentlichem Verkehr. Die Forstwege müssen nach dem Forstgesetz unbedingt vor Baubeginn anmeldet- bzw. bewilligt werden. Um das Gewicht so mancher Fuhren schadlos zu überstehen, bedarf es bei diesen für den Schwerverkehr zugelassenen Wegen einer sorgfältigen Planung. Hierbei gilt es entsprechende Standards zu erfüllen. So sind Kriterien, wie unter anderem eine Mindestwegbreite, eine maximale Steigung, genauso wie ein Mindestradius in den Kurven einzuhalten. Von selbst versteht sich, dass vor der Inbetriebnahme die Betriebssicherheit der Anlage gegeben sein muss um ein gefahrloses Befahren und Begehen zu ermöglichen. Zu den Pflichten des Wegerhalters zählt die periodische Kontrolle der Weganlage hinsichtlich etwaiger aufgetretener Schäden aber auch die Sperre bei Schäden, falls diese zu Gefährdungen führen können. Insgesamt ist er für die laufende Instandhaltung verantwortlich.

Sämtliche Veranstaltungen der öffentlichen Forsttagsatzungen, deren Termine entnehmen Sie bitte aus nachstehender Übersicht, sind für alle frei zugänglich, die Interesse am Wald oder Fragen zum Thema Wald haben. Am 03.03.2020 um 19:30 Uhr findet die Veranstaltung im Gasthof Mairwirt in Schwendt statt.