Einladung der Bezirksforstinspektion Kitzühel zur Informationsveranstaltung im Rahmen der Forsttagsatzungen 2019
Do. 21.03.19, 19:30 Uhr Gasthof Hüttwirt, Kössen für Kössen und Schwendt
Neben einem kurzen forstlichen Jahresrückblick werden bei der heurigen Forsttagsatzung die Themenschwerpunkte „Wie mache ich meinen Wald klimafit“ und der Wald als „Wirtschafts- und Erholungsraum“ behandelt.
Klimawandel – wie mache ich meinen Wald klimafit
Ein paar Grad auf oder ab sind doch egal – oder doch nicht? Eine Erwärmung um 2 Grad entspricht etwa dem heutigen Klima von Meran. Wenn – gleich die jetzige Schneemenge andere Wahrnehmungen erweckt, dürfte das Jahr 2018 laut ZAMG das wärmste Jahr in der 251- jährigen Messgeschichte werden. So – mit bestätigt auch das Jahr 2018 den Trend zu einem immer wärmeren Klima. Von den 20 wärmsten Jahren der Messgeschichte in Österreich liegen 14 in den 2000er- Jahren.
Die Erwärmung wird zu einer Höhenverschiebung und zu einem Wechsel der Baum arten führen. Baum – arten werden in tiefen Lagen immer mehr unter Druck geraten. Gleichzeitig gewinnen andere Baumarten, insbesondere Laubbaumarten, an Terrain. Die natürliche Waldgrenze wird steigen. Die biotischen und abiotischen Einflüsse auf den Wald werden zunehmen. Diesen Erkenntnissen folgend haben wir alle gemeinsam raschest zu reagieren. Der Wald umbau ist vielerorts kein „Soll“ mehr, sondern ein „Muss“.
Selbstschutz bei der Waldbewirtschaftung
Waldeigentümer sind im Wald nicht allein. Im Bezirk Kitzbühel wurden in den vergangenen 10 Jahren jährlich fast 200.000 Festmeter Holz geerntet. Hierbei dienen Forststraßen nicht allein der Bringung von Holz, sondern sind generell Arbeitsstätte bei der Waldarbeit. Gleichzeitig wird der Wald häufig, Tendenz stark steigend, von der Gesellschaft aufgesucht. Insbesondere gibt es neben den Wanderern eine starke Zunahme bei den Mountainbikern und hier vor allem bei den E-Bikern. Um ein gefahrloses Miteinander zu gewährleisten, ist ein gegenseitiges Rücksichtnehmen unerlässlich. Somit ist das Erkenntlichmachen von Gefahrenstellen unbedingt erforderlich. Die Einrichtung eines befristeten forstlichen Sperrgebiets und die Erkenntlichmachung mit den dafür vorgesehenen Tafeln sind gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Zu – dem gibt es ab heuer Hinweistafeln bezüglich einer Wegsperre, welche bereits zu Wegbeginn aufgestellt werden sollten. Damit soll dem Erholungssuchenden bereits am Weganfang entsprechende Information erteilt werden, um rechtzeitige Routenänderungen vornehmen zu können. Mit einer verstärkten Kampagne sollen auch die Erholungssuchenden auf die Gefahren hingewiesen und auf das unerlässliche Einhalten der Sperren gedrängt werden. Die Veranstaltung der öffentlichen Forsttagsatzung ist für alle frei zugänglich, die Interesse am Wald oder Fragen zum Thema Wald haben.