Rechnungsabschluss für das Jahr 2019 einstimmig genehmigt:
Der Verschuldungsgrad sinkt ganz deutlich

Das Jahr 2019 konnte die Gemeinde Walchsee, aus finanzieller Sicht, äußerst positiv abschließen. Die Bilanzsumme beträgt knapp 8,3 Mio. Euro, der Überschuss 880.797,94 Euro. Der Verschuldungsgrad ist von rund 40 Prozent bei Amtsübernahme von Bgm. Dieter Wittlinger im Jahr 2012 auf nunmehr 18,78 Prozent gesunken, trotz zahlreicher Investitionen, die in diesen Jahren getätigt wurden.

Diese Jahresrechnung zeigt den vollen Erfolg der Gemeindearbeit und Bgm. Wittlinger bedankte sich in einer der letzten Gemeinderatssitzungen bei den Gemeinderäten für ihre Arbeit und ihr Vertrauen. Der Dank erging auch an die Finanzverwalterin Gabi Lechner und Amtsleiter Thomas Mühlberger für die Erstellung des Rechnungsabschlusses, der von 14. bis 28. April im Gemeindeamt auflag und gegen den keine Einwendungen erhoben wurden.

Wittlinger führte weiter aus, dass die Gemeinde bei zwei haushaltlichen Faktoren fremdbestimmt ist und keinen Einfluss hat. Das sind einnahmenseitig die Abgabenertragsanteile und ausgabenseitig die laufenden Transferzahlungen (Bildung, Soziales, Pflege, Bezirkskrankenhaus, Landeskrankenhäuser, etc.).

Die Kommunalsteuer, die 2017 noch 361.097,– Euro und 2018 mit 388.195,– Euro zu Buche schlug, beträgt im vorigen Jahr 489.231,– Euro und das ist auf die Betriebsneuansiedelungen und das gute Tourismusjahr 2019 zurückzuführen. Die Steigerung bei den gemeindeeigenen Gebühren, insbesondere bei den Abgaben nach Tiroler Bauordnung, geht auf die rege Bautätigkeit und den Zuzug, den Walchsee verzeichnet, zurück. Walchsee hat seit ca. drei Wochen aktuell wieder mehr als 2000 Einwohner, was für die nächsten Gemeinderatswahlen bedeutet, dass der Gemeinderat selbst, anstatt aus 13, 2022 wieder aus 15 Gemeinderäten bestehen wird. Der Schuldendienst des Jahres 2019 betrug 300.982,– Euro.

Wohnungen von der Gemeinde vergeben

Der gemeinnützige Wohnbauträger WE Tirol hat in der Hausbergstraße drei Gebäudeeinheiten mit insgesamt 45 Mietwohnungen errichtet. Die Gemeinde hatte sich bereits vor dem Bau das Recht vorbehalten, die Wohnungen vergeben zu dürfen.

Bereits im Vorfeld wurden von der Gemeinde entsprechende Vergaberichtlinien erstellt. Der Familienausschuss hat dann – basierend auf diesen Richtlinien – einen Vergabevorschlag für den Gemeinderat ausgearbeitet. Die Tätigkeiten des Familienausschusses beschränkten sich dabei nicht nur auf eine einmalige Sitzung, sondern tatsächlich wurden die gemeinsam mit den Verwaltungsmitarbeitern erstellten Vergabevorschläge für die Wohnungen mehrmals auf Richtigkeit geprüft. Familienausschuss-Obfrau Gemeinderätin Bernadette Stöckl erläuterte, dass die Erstellung des Vergabeplans nicht einfach war und dass rund 50 Prozent der Bewerber ihre Wunschwohnung bekommen werden. Einstimmig wurde der Vergabevorschlag für die drei Wohnhäuser genehmigt.
Die Daten der Bewerber wurden anschließend der WE Tirol weitergeleitet. Von denen wurden die Bewerber kontaktiert. Der weitere Wohnungsanspruch wird durch den gemeinnützigen Wohnbau-Errichter geprüft. Dabei spielen Verdienst, Eigentum und andere Sachverhalte der Wohnungs-Interessenten eine Rolle und erst bei entsprechender positiver Bewertung werden die vom Walchseer Gemeinderat beschlossenen Wohnungsvergaben durch die WE Tirol bestätigt. Springt aufgrund dieser Überprüfung oder aus anderen Gründen ein Wohnungswerber ab, wird die Gemeinde verständigt und die Wohnung kann an eine andere Person auf der Warteliste vergeben werden. Ca. 60 Personen hatten sich für die 45 Wohnungen beworben.

Digitale Anzeigentafel

An der Ramsbach-Brücke, am Ortseingang nach Walchsee von der B 172 gut einsehbar, steht derzeit eine analoge Anzeigentafel des TVB Kaiserwinkl und der Gemeinde Walchsee. Dieses „grauslige“ Ding, wie Bgm. Dieter Wittlinger es bezeichnet, soll durch eine digitale Anzeigentafel ersetzt werden. Seit drei Jahren sucht er dafür einen passenden Standort. Überall hakt es, entweder an den Grundeigentümern, die den Standort trotz Abgeltung nicht zulassen, an Rechten, die für Grundstücke vereinbart sind, wo von den Grundeigentümern die Zusage für die Errichtung da wäre, jedoch durch die Rechte-Inhaber abgelehnt werden und auch an Vorgaben des BBA Kufstein, die bei der Errichtung einer solchen Anzeige-Tafel auf notwendige Abstände zur Straße hinweisen oder eine Errichtung auf Straßengrund ablehnen. „Ein Entgegenkommen der Grundeigentümer in dieser Angelegenheit wäre für eine weitere Entwicklung unsere Gemeinde sehr hilfreich“, hofft Bgm. Dieter Wittlinger auf einen Standort, den er als letzte Chance sieht.