Bitte beachten Sie folgende wichtige Informationen:

  • Die Förderrichtlinien der Gemeinde Kössen für Photovoltaikanlagen enden am 30. Juni 2025.
  • Nur vollständige Förderanträge, die bis einschließlich 30. Juni 2025 im Gemeindeamt Kössen eingereicht werden, können noch berücksichtigt werden.

Wenn Sie eine Förderung für Ihre Photovoltaikanlage beantragen möchten, stellen Sie bitte sicher, dass Ihr Antrag rechtzeitig und vollständig eingereicht wird. Diese Regelung basiert auf dem Gemeinderatsbeschluss vom 16. Oktober 2024.