Wichtige Winterpflichten & sportliche Winterfreuden. Das Altenwohn- und Pflegeheim Kössen-Schwendt informiert wöchentlich. Vorsicht vor Legionellen. Fünf Notariatstage in Kössen.

Winterliche Spezialeinsätze

Die ersten starken Schneefälle haben uns gegen Mitte Jänner erreicht. Unser Schneeräumdienst war einmal mehr im Großeinsatz, um alle Wege und Straßen schnellstmöglich von der weißen Pracht zu befreien; Nachteinsätze und Fahren in den frühen Morgenstunden inklusive. An dieser Stelle ein ganz großes Danke von meiner Seite.
Die kalten Temperaturen sorgten aber auch unter der Erde für so manchen Spezialeinsatz unseres Bauhofteams. Von November 2020 bis Mitte Jänner 2021 kam es im Gemeindegebiet Kössen zu zehn kältebedingten Rohrbrüchen. Keine Seltenheit im Winter und auch normal in der kalten Jahreszeit. Vor allem bei alten Abschnitten unseres Leitungssystems ist mit Rohrbrüchen zu rechnen, immerhin bestehen manche Leitungen seit inzwischen 30, 40 Jahren oder gar noch länger. Auch wenn diese Einsätze immer wieder vorkommen, ist es doch jedes Mal wieder eine Herausforderung für unser Team rund um Wassermeister Tom Kitzbichler. Es gilt, die geborstene Stelle innerhalb kürzester Zeit zu reparieren, um die Wasserversorgung der betroffenen Haushalte wieder herzustellen.

Winterliche Dienste

stehen auch für viele Private an. Laut Straßenverkehrsordnung haben Eigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet sicherzustellen, dass öffentliche Gehsteige und Gehwege entlang ihrer Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als drei Metern in der Zeit von 06:00 Uhr früh bis 22:00 Uhr abends schneefrei und begehbar sind. Das heißt, bei Glatteisgefahr ist neben der Schneeräumung eine ausreichende Streuung der Wege vorzunehmen. Auch wenn kein Gehweg vorhanden ist, muss dieser Bereich geräumt und gestreut werden, allerdings nur im Ausmaß von einem Meter.
Ebenso sind Schneewächten und Eisbildungen von den Dächern zu entfernen. Der Schnee darf dabei jedoch nicht auf öffentliches Gut, sprich Straßen, Gehwege oder Plätze geschöpft bzw. dort abgelagert werden.
Bezüglich Dachlawinen sei darauf hingewiesen, dass auch Hecken von den Schneemassen zu befreien sind, wenn durch die örtliche Nähe Gefahr besteht, dass darauf befindliche Schneewächten auf Straße, Gehweg usw. fallen.
Weiters sei an der Stelle wieder einmal darauf hingewiesen, dass die Schneeverdrängung im Zuge der Schneeräumung laut Gesetz zu akzeptieren ist. Alle Fahrer der Räumfahrzeuge sind bemüht, keine Einfahrten zuzuschütten. Trotzdem kann dies vor allem bei großen Schneemengen durchaus einmal unabsichtlich passieren. In derartigen Fällen bitte ich um Ihr Verständnis.

Winterspaß

Wir waren als Gemeinde von Winterbeginn an bemüht, trotz des fehlenden Tourismus so viele Sportmöglichkeiten im Freien wie möglich zu bieten, die gewohnte Infrastruktur hochzufahren. So wurde der Eislaufplatz regulär geöffnet. Aufgrund behördlicher Vorgaben musste dieser allerdings drei Tage nach der Öffnung vorübergehend im Rahmen des Lockdowns wieder zugesperrt werden. Seit der Wiedereröffnung erwarten die Besucher beste Bedingungen. Langlaufloipen stehen seit Mitte Dezember Langlaufbegeisterten zur Verfügung. Zuerst mit Kunstschnee, seit Mitte Jänner wird auf Naturschnee gefahren. Bereits am Tag nach dem ersten starken, nächtlichen Schneefall wurden allein in Kössen 30 Kilometer Langlaufloipe präpariert. In Walchsee erwarten Wintersportler zusätzlich weitere 20 Kilometer und in Schwendt noch einmal zehn bestens präparierte Kilometer. Seit die Öffnung der Skigebiete mit Weihnachten 2020 möglich war, steht das Skigebiet Unterberg Rodlern, Skifahrern und Snowboardern zur Verfügung. Für Abwechslung sorgt auch das Snowtubing beim Staffnerhoflift. An dieser Stelle ein großer Dank an die Zuständigen des TVB Kaiserwinkl sowie der Unterberghornbahn für den Einsatz und die Zurver­fügungstellung der Infrastruktur trotz den widrigen Bedingungen.

Altenwohn- und Pflegeheim Kössen-Schwendt

Von den derzeitigen Maßnahmen und Beschränkungen sind besonders die Bewohner der Altenwohn- und Pflegeheime betroffen. Die Verbindung zur Öffentlichkeit in Form der üblichen Angebote – von Ausflügen bis hin zu Veranstaltungen – ist gänzlich gekappt. Auch Besuche durch Angehörige, Freunde, Bekannte sind stark eingeschränkt, wobei sich die Bestimmungen immer wieder ändern. Wir informieren Angehörige wöchentlich über die geltenden Vorgaben, die von uns umgesetzt werden müssen. Wir können in diesem Fall als Gemeinde leider nur reagieren. Zur Überprüfung der internen Abwicklung und Organisation der behördlichen Vorgaben erfolgte Mitte Jänner ein Besuch des Amtsarztes. Es kam zu keinerlei Beanstandungen.

Achtung Legionellengefahr

Die Hotellerie ist nun leider bereits seit längerer Zeit geschlossen. Daher der Hinweis, bei der Wiedereröffnung unbedingt auf die Gefahr eines Legionellenbefalls zu achten. Die stäbchenförmigen Bakterien le­ben im Wasser und können beim Einatmen eine Lungeninfektion verursachen, die sogenannte Legionärskrankheit. Gefahrenpotentiale sind dabei vor allem zerstäubtes und verdampftes Wasser, wie wir es etwa in einer Dusche oder in einem Dampfbad vorfinden. Legionellen fühlen sich bei Wassertemperaturen zwischen 20 und 50 Grad besonders wohl und vermehren sich dementsprechend. Wurde nun das Wasser längere Zeit nicht aufgeheizt und stand in den Leitungen, kann eine hohe Legionellenbelastung bestehen. Diese Situation besteht derzeit insbesondere bei Beherbergungsunternehmen. Das Gute: Legionellen sterben bei Wassertemperaturen über 60-70 Grad ab. Daher unbedingt vor dem Aufsperren bzw. bei der Nutzung der Infrastruktur entsprechend Maßnahmen setzen, um eine etwaige Kontamination mit Legionellen zu beseitigen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf unserer Gemeindehomepage.

Notariatstage in Kössen

Wie im Vorjahr bieten die drei Notare des Bezirks Kitzbühel – Dr. Pletzer, Mag. Beihammer und Mag. Zimmeter – auch 2021 wieder ein erstes, kurzes Informationsgespräch mit Rechtsberatung direkt in Kössen kostenlos an. Insgesamt gibt es fünf Amtstage, jeweils jeden 1. Mittwoch der ungeraden Monate. Die Termine finden von 09:00 bis 12:00 Uhr im Gemeineamt statt.
Wichtig: Vorab mit dem entsprechenden Notar Kontakt aufnehmen und einen Termin vereinbaren. Es können Rechtsdienstleistungen, insbesondere im Bereich Erb- und Testamentsrecht, Familienrecht, Immobilien- und Gesellschaftsrecht, in Anspruch genommen sowie Urkunden beglaubigt unterzeichnet werden. (Siehe unten)

Liebe Kössenerinnen und liebe Kössener, ich hoffe, Sie sind gut in das Jahr 2021 gestartet und hatten neben all der Arbeit, die der Schnee mit sich bringt, auch Freude an der weißen Pracht. Einige herrliche Wintertage hat uns das Jahr 2021 schon beschert und es folgen sicher noch etliche weitere. Genießen Sie die Wintersonne beim Spazierengehen, Skifahren, Rodeln, Eislaufen oder einfach nur beim kurzen Sonnenbaden im Garten. Das Sonnenlicht regt die Vitamin D-Produktion an und stärkt dadurch unser Immunsystem.

Ihr Bürgermeister
Reinhold Flörl
 

Kostenlose Sprechtage der Notare im Gemeindeamt Kössen

Grundsätzlich ist in jedem österreichischen Notariat ein erstes, kurzes Informationsgespräch mit Rechtsberatung kostenlos. Zur optimalen Betreuung der Bevölkerung veranstalten die Notare des Bezirks Kitzbühel abwech­selnd jeden 1. Mittwoch der ungeraden Kalendermonate Amtstage in Kössen. Dabei haben Sie nach vorheriger Anmeldung die Möglichkeit, Rechtsberatungen und Rechtsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen, insbesondere im Bereich Erb- und Testamentsrecht, Familienrecht, Immobilien- und Gesellschaftsrecht, oder auch Urkunden beglaubigt zu unterfertigen.

Termine im Gemeindeamt Kössen
jeden 1. Mittwoch der ungeraden Monate
von 09:00–12:00 Uhr:

Mittwoch, 03.03.2021 (Dr. Pletzer)
Mittwoch, 05.05.2021 (Mag. Beihammer)
Mittwoch, 07.07.2021 (Mag. Zimmeter)
Mittwoch, 01.09.2021 (Dr. Pletzer)
Mittwoch, 03.11.2021 (Mag. Beihammer)

(Änderungen vorbehalten)

Vorab ist mit dem entsprechenden Notar ein Termin zu vereinbaren.

Anmeldung: Notar Dr. Pletzer 05356 64848
Notar Mag. Beihammer 05352 90448
Notar Mag. Zimmeter 05356 66610