Ein neuer alter Weg verschafft in Kössen wieder gemütliche Spaziergehfreuden. Die Planungen rund um das Pflegeheim gehen in die nächste Runde. Mit der kalten Jahreszeit kommt wieder der Schnee und damit Winterfreuden und Winterpflichten. Informationen rund um Loipen, Schneeräumung und Winterdienst für ein entspanntes Miteinander
Alter neuer Weg zum Damm
Der von der Alleestraße zum Damm führende Gehweg ist nach Abschluss der Bauarbeiten der WE wieder nutzbar. Nachdem der Weg während der Errichtung der beiden Wohnblöcke aus Sicherheitsgründen gesperrt werden musste, kann er jetzt durch eine Regelung mit der WE wieder genutzt werden. „Die Verbindung zwischen Alleestraße und dem Spazierweg am Damm verläuft direkt über die allgemeinen Flächen der WE Wohnblöcke. Da der Weg vor dem Verkauf des Grundstückes sehr beliebt war, war es uns wichtig, dass die Nutzung auch nach der Bebauung wieder möglich ist. Deshalb wurde dies bereits im Vorfeld vereinbart“, so Bürgermeister Reinhold Flörl.
Pflegeheim – Planung geht weiter
Groß war der Andrang bei der heurigen öffentlichen Gemeindeversammlung Mitte November. Die meisten Fragen drehten sich wie erwartet um das neu entstehende Pflegeheim. Die Planungen für den Neubau gehen seit dem Architektenwettbewerb und der Wahl des Siegerprojektes zügig weiter. Inzwischen wurde eine erste Kostenschätzung vorgenommen, die sich mit einer plus/minus Abweichung von 25 Prozent auf 13,5 Millionen Euro Nettokosten beläuft. „Diese Zahl ist noch sehr grob und dient lediglich als erste Orientierung“, so Reinhold Flörl, der sich sehr über das rege Interesse der Bevölkerung bei der öffentlichen Gemeindeversammlung freut. Derzeit ist ein Jurist beim Ausarbeiten des Werkvertrages mit den Sieger-Architekten, die die Generalplanung des Projektes übernehmen werden. „Damit gibt es für uns als Gemeinde einen Ansprechpartner, eine Situation, die für die Abwicklung der Arbeiten von großem Vorteil ist und den Bau generell auch vorantreibt.“
Loipen für die Langläufer
Mit den kalten Temperaturen beginnt auch heuer wieder die Präparierung der Loipen in Kössen. Der TVB Kaiserwinkl hat wie in den Vorjahren ein Schneedepot angelegt, an dessen Herstellung sich die Gemeinde durch einen finanziellen Zuschuss beteiligt. Die Loipen erfreuen sich bei Einheimischen und auch Gästen großer Beliebtheit. Für perfekte Verhältnisse wird viel Zeit investiert. So werden die Loipen jeweils am späten Nachmittag präpariert. „In den vergangen Jahren hat allerdings leider die Unsitte zugenommen, dass in den Abend- und Nachtstunden Spaziergänger die Loipen nutzen. Dadurch wird die Loipe allerdings gravierend beschädigt. Gerade deshalb möchte ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Loipen für Langläufer reserviert sind und Spaziergänger die Wege nutzen sollen“, so Reinhold Flörl.
Gesetzlich verordnetes Schneeräumen
Nicht mehr lange und die weiße Pracht verwandelt Kössen wieder in ein Winterwunderland. So sehr viele den Schnee mit Beginn der Adventszeit herbeisehnen, ist der Schnee erst einmal da, kommt mit jeder Schneeflocke durch die gesetzlich vorgeschriebenen Winterpflichten auch Arbeit auf Anrainer bzw. Grundstückseigentümer zu. Um Ihnen Strafen, Kosten und Ärger durch mögliche Unfälle zu ersparen, haben wir die gesetzlichen Vorschriften kurz zusammengefasst: Öffentliche Gehsteige und Gehwege entlang einer Liegenschaft sind in der Zeit von sechs Uhr früh bis zehn Uhr abends von Schnee und Verunreinigungen zu befreien. Diese Maßnahme muss vom Eigentümer der angrenzenden Liegenschaft sichergestellt werden. Bei Gefahr von Glatteis ist darüber hinaus vom Liegenschaftseigentümer für eine entsprechende Streuung dieser Wegabschnitte zu sorgen. Ist kein Gehweg vorhanden, muss ein Streifen von einem Meter Breite am Straßenrand entsprechend geräumt und bei Bedarf ebenfalls gestreut werden. Schneewächten und Eisbildungen sind von den Dächern zu entfernen, wobei Schnee von Privaten nicht auf der Straße abgelagert werden darf. Dies ist vom Gesetz untersagt und darf nur mit ausdrücklicher Bewilligung der Behörde erfolgen. Sollte es aufgrund der Unterlassung von Schneeräumungen, Streuungen und der Entfernung von Schneewächten oder Eisbildungen am Dach zu einem Unfall kommen, sind Schmerzengeld und Heilungskosten zu zahlen. Zudem kommt es zu Verwaltungsstrafen.
Schneeräumung durch Gemeinde
Mit dem Winter bricht für die Gemeindemitarbeiter eine arbeitsintensive Zeit an. Bei Schneefall sind sie auch mitten in der Nacht unterwegs, um die Straßen und Gehwege freizuräumen. Ungefähr 80 Straßenkilometer und rund 15 Kilometer Gehwege müssen geräumt werden. „Ich möchte an dieser Stelle einmal mehr um Verständnis bitten, dass trotz eines intensiven Arbeitseinsatzes möglich sein kann, dass nicht alle Straßen in den Morgenstunden perfekt geräumt sind. Bei starkem Schneefall kann es zudem durchaus vorkommen, dass eine geräumte Straße bereits nach einer Stunde wieder schneebedeckt ist“, so Bürgermeister Reinhold Flörl. „In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass es nicht gestattet ist, den Schnee der eigenen Liegenschaft auf den Gemeindestraßen zu entsorgen. Ein Vorgehen, das immer wieder für Ärger sorgt, da der Schnee von den Räumfahrzeugen zwar weitertransportiert wird, aber dann beim Nachbarn die Einfahrt versperrt.“ Unsere Gemeindemitarbeiter sind bemüht, Gehwege und private Einfahrten im Zuge von Räumungsarbeiten nach Möglichkeit nicht mit Schnee zuzuschütten. Es sei an dieser Stelle aber darauf hingewiesen, dass eine derartige Schneeablagerung im Zuge der öffentlichen Schneeräumung laut Tiroler Straßengesetz im Fall zu dulden ist. Damit möchte ich Ihnen allen einen wunderschönen Start in die Adventszeit wünschen. In diesem Jahr hat sich unser Kulturausschuss mit dem Projekt „Zsommkemma“ etwas ganz Besonderes einfallen lassen. Mehr Informationen dazu finden sie in dieser Ausgabe von Kössen Informiert. Mein Dank geht an die Mitglieder des Kulturausschusses und an alle daran beteiligten Familien und Institutionen. Ich freue mich, wenn viele Kössener die Möglichkeit nutzen und auf einen gemütlichen Ratscher Zsommkemman.
Ihr Bürgermeister Reinhold Flörl